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Zahnärzte Obermünsterstraße
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Bevor es mit der Implantation im Mundbereich losgehen kann, müssen einige Punkte durchlaufen werden. Die Vorbereitung der Implantation ist entscheidend für einen guten Ausgang des Eingriffes und ein stabiles Gebiss. Mit folgenden Maßnahmen müssen Patienten bei der Vorbereitung und Durchführung der Implantation rechnen.


Vorbereitung und Durchführung der Implantation: Eine Übersicht

1. Allgemeines Informationsgespräch zu Vorbereitung der Implantation:

Im ersten Informationsgespräch berät der Zahnarzt den Patienten über die unterschiedlichen Versorgungsmöglichkeiten. Alternativen zur implantologi­schen Versorgung werden dem Patienten vorgestellt. Des Weiteren werden in diesem Termin anhand von Animationen und Schaumodellen die Technik, der Ablauf und die verschiedenen Schritte einer Zahnimplantation anschau­lich erklärt.

Bei Interesse an einer Implantatversorgung wird ein Folgetermin zur Befund­aufnahme und zur detaillierten Beratung vereinbart.

2. Befundaufnahme und Diagnostik:

Zunächst wird der klinische Befund aufgenommen. Dies bedeutet eine Un­tersuchung der Zähne, des Zahnfleisches und des Knochenangebots in der Region der geplanten Implantation. Anschließend werden die auf den klini­schen Befund bezogenen Möglichkeiten der Versorgung im Detail bespro­chen. Es werden Abdrücke von Ober- und Unterkiefer für die Erstellung von Modellen gemacht, mittels derer Bohrschablonen hergestellt werden. Je nach Umfang des Eingriffs werden Sedierungsmaßnahmen wie Dämmer­schlaf oder Behandlung unter Vollnarkose mit dem Patienten besprochen. Im Anschluss an die Befundaufnahme wird dann ein sehr detaillierter Kos­tenvoranschlag erstellt.

3. Klärung der Kostenübernahme und Röntgendiagnostik:

Zunächst besprechen Verwaltungsmitarbeiter mit dem Patienten den Kos­tenvoranschlag. Hierbei werden Hinweise in Bezug auf Erstattung der ge­setzlichen Krankenkassen, der Zusatzversicherungen, Beihilfen und privaten Krankenkassen gegeben. Es folgt eine genaue Erklärung, wo welcher Kos­tenvoranschlag einzureichen ist. Dem Patienten steht nun frei, die Zuschussklärung abzuwarten oder direkt mit der Behandlung zu beginnen. Im nächsten Schritt wird durch den Zahnarzt ein Röntgenbild mit der einge­setzten OP-Schablone durchgeführt. Dieses ist notwendig, um eine detaillier­te OP-Planung durchführen zu können und anschließend den Patienten über mögliche Risiken des Eingriffs in seinem speziellen Fall aufzuklären. Diese Risikoaufklärung beinhaltet zudem die Abfrage von einzunehmenden Medikamenten, gibt Informationen vom allgemeinen Gesundheitszustand und von Gewohnheiten wie u.a. Nikotinkonsum. Im Anschluss erklärt der Zahnarzt die Erfolgswahrscheinlichkeit der Implan­tation, welche maßgeblich von den oben genannten Faktoren abhängt.

4. Die Implantation

Die Implantation wird häufig als „OP- Termin“ bezeichnet und ist in der Re­gel ein ambulanter chirurgischer Eingriff. In diesem werden die künstlichen Zahnwurzeln nach einem vorgegebenen Protokoll in den Knochen einge­bracht. Standardmäßig findet der gesamte Vorgang in Lokalanästhesie statt. Je nach Umfang und Aufwand des Eingriffs kann dieser auch in Dämmerschlaf oder unter Vollnarkose erfolgen. Die Dauer beträgt abhängig von der Implan­tatanzahl und eventuellen Knochenaufbauvorgängen, ein bis vier Stunden. In modernen Praxen gibt es hierfür einen speziellen OP-Raum.

Die Operation erfolgt unter sterilen Bedingungen mit speziellen Instrumenten. Nach Gabe der Lokalanästhesie wird ein kleiner Schnitt im Zahnfleisch des Kieferkamms gemacht, dieses zur Seite geklappt und der Knochen dargestellt. Nach Be­gutachtung des Knochens und Entfernung von Geweberesten erfolgt die ers­te Bohrung. Diese wird durch die Bohrschablone geführt und gewährleistet die richtige Position des Implantats. Der Vorgang ist bestenfalls schmerzfrei. Bei der Schnittführung und den Bohrungen ist besonders auf bestimmte anatomische Strukturen (Nerven, Blutgefäße, Kiefer- und Nasenhöhle sowie auf die Nachbarzähne) zu achten.

Nach Aufbereiten des Implantatlagers (Bohrloch) muss der Ausschluss von Perforationen taktil, das heißt durch Tas­ten, erfolgen. Anschließend wird das Implantat in den Knochen eingedreht. Der feste Sitz (Primärstabilität) muss geprüft werden. Falls zu wenig Kno­chen um das Implantat vorhanden ist, muss eventuell noch ein Aufbau des Knochens vorgenommen werden. Dies ist vom Behandler meist im Voraus einzuschätzen und wird somit vor OP-Beginn mit dem Patienten besprechen.

Wenn eine geplante Implantatposition aufgrund der Knochenstruk­tur nicht umsetzbar ist, kann von der ursprünglichen Planung wäh­rend der Operation abgewichen werden. (Dies wird der behan­delnde Implantologe mit dem Patienten nach der OP besprechen.) Zum Schluss wird das Zahnfleisch über dem Implantat fest und speicheldicht verschlossen. Im Anschluss wird ein Kontrollröntgenbild angefertigt, das dann mit dem Patienten abgeklärt wird. Vor der Entlassung wird der Patient mit Schmerz­mitteln, einem Merkblatt für das Verhalten nach der Operation und einer Notfall-Handynummer ausgestattet.

5. Freilegung der Implantate

Wenn die festgelegte Einheilzeit vorüber ist, wird das Implantat freigelegt. Dieser Zeitraum richtet sich nach den Maßnahmen, die bei der Implantation durchgeführt wurden. Wenn kein Knochenaufbau notwendig war, kann die Freilegung nach ca. 3 Monaten, bei Aufbau von Knochen nach ca. 6 bis 9 Monaten, erfolgen.

Die Freilegung ist ein kleiner ungefährlicher Eingriff, der ebenfalls unter lokaler Betäubung durchgeführt wird. Es wird die Schleimhaut, die über dem Implantat verwachsen ist, entfernt und eine Einheilschraube auf das Implantat gebracht. So kann sich eine dichte Schleimhautmanschette um den Durchtritt des Implantats in der Mundhöhle bilden.

6. Abdrucknahme

Um den endgültigen, auf den Implantaten verankerten, Zahnersatz ferti­gen zu können, müssen die Implantate im Mund abgeformt werden. Dies geschieht über einen speziellen Transferpfosten, der in einem Abdruck fi­xiert wird. Durch diesen Abdruck wird die Lage des Implantates im Kiefer auf ein Modell übertragen. Auf diesem stellt der Zahntechniker die passen­de prothetische Versorgung (z. B. eine Krone, Brücke oder Prothese) her. Um ein funktionell wie auch ästhetisch sehr gutes Ergebnis zu bekommen, ist die enge Zusammenarbeit zwischen Zahnarzt und Zahntechniker unbedingt erforderlich.

7. Eingliederung des endgültigen Zahnersatzes

Die Eingliederung ist der „krönende“ Abschluss einer Implantat-Arbeit. Die vom Zahntechniker hergestellte prothetische Versorgung (z.B. Krone, Brücke, Prothese) wird auf den Implantaten befestigt. Die prothetischen Komponen­ten müssen zuerst einprobiert und einigen Tests unterzogen werden. Wenn diese bestanden wurden und das ästhetische Ergebnis den Patienten und den Zahnarzt zufrieden stellen, kann der fertige Zahnersatz eingesetzt werden.

In bestimmten Fällen, z.B. an den Oberkiefer Frontzähnen, ist es notwendig ein Langzeitprovisorium für 6 bis 12 Monate einzusetzen, um eine perfekte Ästhetik zu erreichen.

8. Kontrolluntersuchungen und Pflege der Implantate

Regelmäßige Kontrolle und Reinigung sind ein entscheidender Faktor für den Langzeiterfolg von Zahnimplantaten. In Abhängigkeit von der Anzahl der Implantate und der prothetischen Ver­sorgung (z.B. Kronen, Brücke, Prothese) wird dem Patienten bei der Einglie­derung ein individuelles Konzept zur häuslichen Reinigung an die Hand ge­geben. Ungefähr eine Woche nach Eingliederung ist der erste Kontrolltermin. Des Weiteren werden bei diesem Termin neben dem Befinden des Patienten die Kontaktpunkte zwischen den Zähnen, die Zahnkontakte des Oberkiefer und Unterkiefer und das Zahnfleisch kontrolliert. Anschließend werden je nach Situation Kontrolltermine im Abstand von 3 bis 6 Monaten vereinbart. Bei diesen Terminen werden die Zähne und die Implantate durch spezialisiertes Personal gereinigt. Die professionelle Zahn­reinigung (PZR) verhindert, dass sich ein entzündungsfördernder Bakterien­teppich an der Oberfläche der Zähne bzw. Implantate anlegen kann.

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