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Zahnärzte Obermünsterstraße
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Nach Beendigung des zahnmedizinischen Studiums und Erlangen der Ap­probation darf ein Zahnarzt jede zahnmedizinische Behandlung im Ge­sichtsbereich des Patienten durchführen. An den meisten Universitäten gibt es während des Studiums keine Ausbildung im Spezialbereich „Implanto­logie“. Ein implantologisch tätiger Zahnarzt muss nach dem Studium die Fachkennt­nisse der oralen Implantologie durch spezielle Fortbildungen oder weiterfüh­rende Studiengänge erwerben. Was zeichnet einen Spezialist für Implantologie aus?

Qualifikationsstufen für implantologisch tätige Zahnärzte

Viele Zahnärzte nennen sich „Implantologe“ müssen aber kein „Spezialist für Implantologie“ sein. Dies liegt daran, dass dieser Begriff rechtlich nicht geschützt ist und es keine Voraussetzungen im Bereich der Fortbildung gibt, diesen Begriff zu gebrauchen. Bei der Auswahl des behandelnden Zahnarztes sollte der Patient deshalb Wert auf dessen spezielle Ausbildung im Bereich der „Implantologie“ legen. Im Folgenden werden die verschiedenen Qualifikationsstufen eines „Spezialisten für Implantologie“ erläutert:

Curriculum Implantologie:

Das Curriculum Implantologie ist ein Spezialkurs für die zahnärztliche Im­plantologie. Dieser Kurs wird von den Fachgesellschaften für Implantologie (z.B. DGI, DGZI, BDZA, APW, usw.) angeboten und muss mindestens 130 Unterrichtsstunden beinhalten. Den teilnehmenden Zahnärzten wird durch national und international anerkannte Dozenten das Implantieren in The­orie und Praxis beigebracht. Am Ende des Kurses ist eine Abschlussprüfung zu absolvieren. In dieser Prüfung sind praktische Fälle zu präsentieren, zu­dem wird theoretisches Wissen abgefragt. Nach erfolgreichem Abschluss des Curriculums darf man sich „zertifizierter Implantologe“ nennen.

Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie:

Für die Bezeichnung „Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie“ gilt es, bestimm­te Kriterien zu erfüllen. Man muss:
  • mindestens drei Jahre vorwiegend implantologisch tätig sein
  •  mindestens 200 Implantate selbst gesetzt und prothetisch versorgt haben
  • „zertifizierter Implantologe“ (siehe oben) sein
Die Berechtigung zum Führen des Tätigkeitsschwerpunktes ist ab Datum der Ausstellung auf fünf Jahre befristet. Zur Rezertifizierung ist erneut ein Nach­weis implantologischer Tätigkeit erforderlich.

Studium zum „Master of Science in oral implantology“:

Bei dem Studium zum „Master of Science in oral implantology“ handelt es sich um einen postgraduierten (nachträglich ergänzenden) Studiengang. Voraussetzung für dieses Studium ist ein erfolgreich absolviertes zahnmedizinisches Staatsexamen. Die Dauer des Studiengangs beläuft sich auf ca. 2,5 Jahre. Er ist in 24 einzelne Lernmodule aufgeteilt, die alle Bereiche der zahnärztlichen Implantologie intensiv behandeln. Neben dem theoretischen Teil des Studiums müssen auch praktische Module erfolgreich besucht werden. Hierzu gibt es Hospitationen und Supervisionen in speziellen Fortbildungspraxen oder an Universitätskliniken. Für das Erlangen des Titels „Master of Science in oral implantology“ ist es notwendig am Ende des Studiums eine Abschlussprüfung vor zwei international anerkannten Dozenten zu bestehen und eine Masterthese zu verfassen. Die Masterthese ist mit einer Doktorarbeit zu vergleichen. Momentan gibt es in Deutschland ca. 400 Zahnärzte, die den Zusatztitel „M.Sc. in oral implantology“ tragen.

Spezialist für Implantologie (EDA)

Die European Dental Association (EDA) e.V. ernennt besonders qualifizierte Mitglieder der EDA zu oder „Spezialist für Implantologie“. Die Voraussetzungen sind mindestens 250 Fortbildungsstunden, mindestens 400 gesetzte Implan­tate und zusätzlich 150 prothetisch versorgte Implantate. Momentan gibt es in Europa ca. 100 Zahnärzte, die den Titel „Spezialist für Implantologie“ tragen.

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