Die Kosten einer Parodontitisbehandlung sind in der Regel von der Krankenkasse gedeckt
Viele Menschen schieben eine Parodontitisbehandlung auf, weil sie hohe Kosten befürchten. Das ist verständlich, aber in den meisten Fällen unbegründet. Seit Juli 2021 ist die systematische Parodontitisbehandlung eine vollwertige Kassenleistung für gesetzlich Versicherte.
Dieser Artikel erklärt, was die Kasse übernimmt, was Sie selbst zahlen und wo private Zusatzleistungen ins Spiel kommen können.
Konkret übernimmt die Kasse die Kosten für die Diagnose, das Aufklärungs- und Therapiegespräch, die Ratschläge zur Zahnhygiene, die Reinigung der Zahnfleischtaschen sowie die erneute Bewertung der Situation nach der Behandlung. Auch die unterstützende Parodontitistherapie, kurz UPT, ist eine Kassenleistung: Versicherte haben bis zu zwei Jahre nach Abschluss der aktiven Behandlung Anspruch auf eine strukturierte Nachsorge; bei medizinischer Notwendigkeit ist dieser Zeitraum verlängerbar. Das schließt eine wichtige frühere Versorgungslücke.
Kurz gesagt: Die gesamte Behandlungsstrecke von der Diagnose bis zur Nachsorge ist für gesetzlich Versicherte kostenfrei.
Erstens: Wenn Sie sich für zusätzliche Leistungen entscheiden, die über die Kassenversorgung hinausgehen. Dazu kann beispielsweise ein chirurgischer Eingriff in besonders schweren Fällen gehören, bei dem über den Kassenstandard hinausgehende Techniken angewendet werden. Auch der Einsatz bestimmter Materialien für den Knochenaufbau kann eine Eigenleistung darstellen. Diese Mehrleistungen werden vorab schriftlich mit Ihrem behandelnden Zahnarzt oder Ihrer behandelnden Zahnärztin vereinbart. Sie entscheiden selbst, ob Sie diese Leistungen wünschen. Entstehen solche Eigenanteile, informieren wir Sie im Voraus klar und transparent.
Zweitens: Wenn Sie privat versichert sind. Hier gelten nicht die BEMA-Leistungen der GKV, sondern die Gebührenordnung für Zahnärzte. Inhaltlich erfolgt dieselbe Behandlung; die Abrechnung folgt jedoch anderen Regeln. Klären Sie im Zweifelsfall mit Ihrer Versicherung, was Ihr Tarif abdeckt.
Wenn Sie den Verdacht haben, an Parodontitis zu leiden, oder sich über Ihre Behandlungsmöglichkeiten informieren möchten, vereinbaren Sie gern einen Termin. Wir sind jederzeit gerne für Sie da.
Dieser Artikel erklärt, was die Kasse übernimmt, was Sie selbst zahlen und wo private Zusatzleistungen ins Spiel kommen können.
Was die gesetzliche Kasse übernimmt
Seit dem 1. Juli 2021 gilt die PAR-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Sie regelt, dass gesetzlich Versicherte Anspruch auf eine vollständige systematische Parodontitistherapie haben, wenn die Diagnose gesichert ist.Konkret übernimmt die Kasse die Kosten für die Diagnose, das Aufklärungs- und Therapiegespräch, die Ratschläge zur Zahnhygiene, die Reinigung der Zahnfleischtaschen sowie die erneute Bewertung der Situation nach der Behandlung. Auch die unterstützende Parodontitistherapie, kurz UPT, ist eine Kassenleistung: Versicherte haben bis zu zwei Jahre nach Abschluss der aktiven Behandlung Anspruch auf eine strukturierte Nachsorge; bei medizinischer Notwendigkeit ist dieser Zeitraum verlängerbar. Das schließt eine wichtige frühere Versorgungslücke.
Kurz gesagt: Die gesamte Behandlungsstrecke von der Diagnose bis zur Nachsorge ist für gesetzlich Versicherte kostenfrei.
Voraussetzung: Diagnose und Antrag
Damit die Kasse zahlt, muss vor Behandlungsbeginn ein schriftlicher Antrag gestellt werden. Die Praxis erledigt das in der Regel für Sie. Außerdem wird alle zwei Jahre kostenlos der sogenannte parodontale Index erhoben, mit dem Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt in Regensburg feststellt, ob eine Behandlung nötig ist. Liegt eine gesicherte Parodontitisdiagnose vor, kann die Kasse die Übernahme nicht verweigern.Wann entstehen trotzdem Kosten?
In zwei Situationen können Kosten entstehen, die Sie selbst tragen müssen:Erstens: Wenn Sie sich für zusätzliche Leistungen entscheiden, die über die Kassenversorgung hinausgehen. Dazu kann beispielsweise ein chirurgischer Eingriff in besonders schweren Fällen gehören, bei dem über den Kassenstandard hinausgehende Techniken angewendet werden. Auch der Einsatz bestimmter Materialien für den Knochenaufbau kann eine Eigenleistung darstellen. Diese Mehrleistungen werden vorab schriftlich mit Ihrem behandelnden Zahnarzt oder Ihrer behandelnden Zahnärztin vereinbart. Sie entscheiden selbst, ob Sie diese Leistungen wünschen. Entstehen solche Eigenanteile, informieren wir Sie im Voraus klar und transparent.
Zweitens: Wenn Sie privat versichert sind. Hier gelten nicht die BEMA-Leistungen der GKV, sondern die Gebührenordnung für Zahnärzte. Inhaltlich erfolgt dieselbe Behandlung; die Abrechnung folgt jedoch anderen Regeln. Klären Sie im Zweifelsfall mit Ihrer Versicherung, was Ihr Tarif abdeckt.
Parodontitis und private Krankenversicherung (PKV)
Privatversicherte haben keinen Anspruch auf die GKV-Behandlungsstrecke, profitieren jedoch in der Regel von der breiten Abdeckung ihrer PKV. Seit 2021 gibt es auch für privatärztliche Parodontitisleistungen eine aktualisierte Bewertung gemäß der Gebührenordnung für Zahnärzte. Was Ihr Tarif konkret umfasst, hängt vom jeweiligen Vertrag ab.Parodontitisbehandlung in Regensburg
In der Parodontologie der Zahnärzte in Regensburg erklären wir Ihnen vor Behandlungsbeginn genau, welche Leistungen Ihre Kasse übernimmt und ob in Ihrem Fall optionale Zusatzleistungen sinnvoll sind. Keine Überraschungen, keine versteckten Kosten.Wenn Sie den Verdacht haben, an Parodontitis zu leiden, oder sich über Ihre Behandlungsmöglichkeiten informieren möchten, vereinbaren Sie gern einen Termin. Wir sind jederzeit gerne für Sie da.
