Mit einem Heil- und Kostenplan behalten Sie den Überblick über die Kosten Ihrer Zahnbehandlung
Bevor eine Behandlung mit Zahnersatz oder Implantat in Regensburg beginnt, stellt sich für die meisten Patientinnen und Patienten eine Frage: Was übernimmt die Krankenkasse, und was bleibt bei mir hängen? Zwei Begriffe sind dafür entscheidend: der Festzuschuss sowie der Heil- und Kostenplan.
Dieser Artikel erklärt, wie beide zusammenhängen und wie Sie schon vor der Behandlung Klarheit bekommen.
Grundsätzlich übernimmt die Kasse 60 Prozent der Kosten (Stand Juli 2026) für die sogenannte Regelversorgung, die medizinisch ausreichende Standardbehandlung für Ihren Befund. Dieser Zuschuss steht Ihnen unabhängig davon zu, ob Sie sich für die Regelversorgung oder eine hochwertigere Lösung entscheiden.
So wissen Sie bereits vor Behandlungsbeginn, mit welchem Eigenanteil Sie kalkulieren müssen und können in Ruhe entscheiden, welche Versorgung für Sie die richtige ist.
Dieser Artikel erklärt, wie beide zusammenhängen und wie Sie schon vor der Behandlung Klarheit bekommen.
Was ist ein Festzuschuss?
Der Festzuschuss ist der feste Betrag, den Ihre gesetzliche Krankenkasse zu Ihrem Zahnersatz beisteuert. Er richtet sich nicht danach, welche Behandlung Sie tatsächlich wählen, sondern nach Ihrem zahnmedizinischen Befund, also danach, was in Ihrem Mund versorgt werden muss.Grundsätzlich übernimmt die Kasse 60 Prozent der Kosten (Stand Juli 2026) für die sogenannte Regelversorgung, die medizinisch ausreichende Standardbehandlung für Ihren Befund. Dieser Zuschuss steht Ihnen unabhängig davon zu, ob Sie sich für die Regelversorgung oder eine hochwertigere Lösung entscheiden.
Wie erhöht das Bonusheft den Zuschuss?
Mit einem lückenlos geführten Bonusheft erhöht sich der Festzuschuss. Wer seine Zahnvorsorge in Regensburg fünf Jahre lang jährlich nachweisen kann, erhält 70 statt 60 Prozent. Nach zehn Jahren lückenloser Vorsorge sind es 75 Prozent. Das Bonusheft ist damit der einfachste Hebel, um den eigenen Anteil an den Kosten zu senken, ganz ohne zusätzlichen Aufwand außer dem regelmäßigen Kontrolltermin.Gilt der Festzuschuss auch für ein Implantat?
Ja, allerdings mit einer wichtigen Einschränkung. Implantate selbst zählen nicht zur Regelversorgung und werden daher nicht eigenständig bezuschusst. Sie erhalten trotzdem den für Ihren Befund vorgesehenen Festzuschuss, also denselben Betrag, den Sie auch bei der klassischen Regelversorgung erhalten würden. Entscheiden Sie sich für ein Implantat statt der vorgesehenen Standardlösung, wird dieser Zuschuss auf die Implantatbehandlung angerechnet. Die darüber hinausgehenden Kosten tragen Sie selbst.Was ist ein Heil- und Kostenplan?
Der Heil- und Kostenplan (HKP) ist das offizielle Formular, mit dem Sie Ihren Festzuschuss beantragen. Ohne ihn gibt es keinen Zuschuss, auch nicht nachträglich. Wir stellen darin Ihren Befund fest, dokumentieren die geplante Behandlung und weisen die voraussichtlichen Kosten aus. Diesen Plan reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein.So wissen Sie bereits vor Behandlungsbeginn, mit welchem Eigenanteil Sie kalkulieren müssen und können in Ruhe entscheiden, welche Versorgung für Sie die richtige ist.
