- Zahnbehandlungen und Prophylaxe: Hierzu zählen unter anderem professionelle Zahnreinigungen, Füllungen aus Kompositmaterial, Wurzelbehandlungen sowie Zahnschienen.
- Zahnersatz: In diesem Bereich werden Kosten für Inlays, Kronen, Brücken, Prothesen und Implantate erstattet.
Wichtig: Zahnzusatzversicherungen übernehmen in der Regel keine Kosten für bereits bestehende Zahnschäden. Zudem gelten häufig jährliche Höchstgrenzen für die Erstattung zahnärztlicher Leistungen. Diese sogenannten Freibeträge sind im ersten Versicherungsjahr meist am niedrigsten und steigen gestaffelt mit der Versicherungsdauer an.