Wenn eine zahnärztliche Behandlung nötig ist, die nicht zu den Standardleistungen der Krankenkasse gehört – zum Beispiel eine Krone –, muss der Zahnarzt vor Beginn der Behandlung einen sogenannten Kostenplan erstellen. Darin sind der Befund, die geplante Behandlung und die voraussichtlichen Kosten genau aufgeführt.
Diesen Kostenplan reicht der Zahnarzt bei der Krankenkasse ein. Auf dieser Grundlage entscheidet die Krankenkasse, wie hoch deren Zuschuss zur Behandlung ausfällt (der sogenannte Festzuschuss).
Die restlichen Kosten, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden, können eventuell durch eine private Zahnzusatzversicherung abgedeckt werden – vorausgesetzt, die Versicherung wurde bereits vor der Diagnose abgeschlossen und enthält die entsprechenden Leistungen (z. B. für Zahnersatz).