wie Sie der Presse entnehmen konnten, wurde ab dem 01. Oktober 2022 wieder die FFP2 Maskenpflicht für Zahnarztpraxen eingeführt. Bitte betreten Sie daher unsere Praxis nur wenn Sie eine eine Atemschutzmaske (FFP2-Maske oder vergleichbar) tragen.
Vielen Dank und Bleiben Sie gesund - wir freuen uns auf Ihren Besuch
Ihr Praxisteam
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