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Warum es trotz teils niedrigeren Kosten nicht immer ratsam ist, sich einen Zahnersatz im Ausland fertigen zu lassen, lesen Sie hier.
„Zahntourismus“ ist weit verbreitet. Denn Implantate in Deutschland sind teuer. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen hierzulande zwar einen Zuschuss, doch die Preise für Zahnersatz aus dem Ausland sind dennoch um ein Vielfaches billiger als hierzulande. Häufig folgt dem billigen ausländischen Implantat jedoch ein böses Erwachen, wenn das Implantat fehlerhaft eingesetzt wurde oder mangelhaftes Material verwendet wurde.

Implantatbehandlungen sind sehr aufwendig. Sie erfordern höchste Kompetenz und viel Erfahrung des behandelnden Arztes. Besonders wichtig ist, dass der Arzt den individuellen Gesundheitszustand des Patienten gut kennt, über dessen Allergien sowie Kiefer- und Knochenbeschaffenheit Bescheid weiß.



Zahnersatz aus dem Ausland: Vorsicht vor „Billig-Implantaten“

Erhebungen von verschiedenen Krankenkassen zeigen jedoch, dass Zahnersatz aus dem Ausland, sogenannte „Billig-Implantate“, häufig Qualitätsmängel aufweisen. Nicht zuletzt sind die vom Robert Koch Institut vorgegebenen hygienischen Richtlinien, die derzeit in Deutschland gesetzlich festgeschrieben sind, auch im Ausland obligatorisch. Für „Zahntouristen“ bedeutet dies häufig, dass sie nach der erfolgten OP im Ausland aufgrund der unzureichenden Qualität unzufrieden mit dem Implantat sind, oder gar irreversible gesundheitliche Schäden davontragen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Materialunverträglichkeiten auftreten, oder Kunstfehler erfolgten. Eine Reklamation im Ausland oder eine nachträgliche OP im Inland sind für die Betroffenen jedoch mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden.

Zahnersatz aus dem Ausland: Hygienestandards im Fokus

In der EU gibt es kein einheitliches Arztrecht, d.h.: was hinsichtlich Garantien und Hygienestandards in Deutschland gilt, gilt nicht unbedingt gleichermaßen im Ausland. So werden in Deutschland beispielsweise Garantien für Zahnimplantate auf zwei Jahre gegeben. Bei einem Implantatverlust innerhalb der ersten zwei Jahre hat der Patient Anspruch auf eine honorarfreie Nachimplanation. Oder ihm können bei Nichtbehandlung 75 Prozent der Kosten zurückerstattet werden. (Die Garantien können unter www.implantate.com aufgerufen werden)

Im Ausland ist dies möglicherweise nicht der Fall. Aus diesem Grunde sind Reklamationen bei qualitativ minderwertigem Zahnersatz aus dem Ausland äußerst problematisch. So kommen auf den Patienten häufig neben zusätzlicher Mehrkosten auch noch aufwändige Antragstellungen und Anfragen bei den hiesige Krankenkassen zu. Denn die zusätzlichen Behandlungen, die nach mangelhaften Billigimplantaten aus dem Ausland häufig fällig werden, werden von den deutschen Krankenkassen nicht oder nur sehr selten übernommen.

Die Entscheidung, sich im Ausland einen Zahnersatz einsetzen zu lassen, sollte sehr genau abgewägt werden. Nicht zuletzt spielt das Vertrauen zum behandelnden Arzt eine erhebliche Rolle, das über das Internet nicht hergestellt werden kann. Weitere hilfreiche Informationen zu Implantationen aller Art finden Sie auch in unserem Implantologie-Ratgeber.

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